Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz bezeichnete ursprünglich den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde gleichgesetzt mit Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor „Verdatung“. Im englischen Sprachraum spricht man von „privacy“ (Schutz der Privatsphäre) und von „data privacy“ (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung der Begriff „data protection” verwendet.

Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen Menschen verhindern.

Datensicherheit hat das Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße vor Verlust, Manipulationen, unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte und anderen Bedrohungen zu schützen. Dabei unterscheidet man in der Regel die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Verbindlichkeit. Anforderungen zu Datensicherheit von personenbezogenen Daten ergeben sich aus dem gesetzlichen Datenschutz, der in Deutschland im BDSG geregelt ist. Datensicherheit umfasst aber auch andere Daten, z.B. Vertragsdaten, Bilanzdaten oder Forschungsergebnisse.

Maßnahmen zur Datensicherheit umfassen unter anderem die physische bzw. räumliche Sicherung von Daten, Zugriffskontrollen, das Aufstellen fehlertoleranter Systeme und Maßnahmen der Datensicherung und die Verschlüsselung. Wichtige Voraussetzung ist die Sicherheit der verarbeitenden Systeme. Ein effektives Sicherheitskonzept berücksichtigt jedoch neben technischen Maßnahmen auch organisatorische und personelle Maßnahmen, wie z.B. das Schaffen geeigneter Organisations- und Managementstrukturen oder die Schulung und Sensibilisierung von Personen.



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