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Datenschutz bezeichnete ursprünglich den Schutz
personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde gleichgesetzt mit
Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor „Verdatung“. Im
englischen Sprachraum spricht man von „privacy“ (Schutz der Privatsphäre) und
von „data privacy“ (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum
wird in der Gesetzgebung der Begriff „data protection” verwendet.
Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu
schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz
steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem
wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten gläsernen
Menschen verhindern. |
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Datensicherheit hat das Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem
Maße vor Verlust, Manipulationen, unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte und
anderen Bedrohungen zu schützen. Dabei unterscheidet man in der Regel die
Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Verbindlichkeit.
Anforderungen zu Datensicherheit von personenbezogenen Daten ergeben sich aus
dem gesetzlichen Datenschutz, der in Deutschland im BDSG geregelt ist.
Datensicherheit umfasst aber auch andere Daten, z.B. Vertragsdaten, Bilanzdaten
oder Forschungsergebnisse.
Maßnahmen zur Datensicherheit umfassen unter anderem die physische bzw.
räumliche Sicherung von Daten, Zugriffskontrollen, das Aufstellen
fehlertoleranter Systeme und Maßnahmen der Datensicherung und die
Verschlüsselung. Wichtige Voraussetzung ist die Sicherheit der verarbeitenden
Systeme. Ein effektives Sicherheitskonzept berücksichtigt jedoch neben
technischen Maßnahmen auch organisatorische und personelle Maßnahmen, wie z.B.
das Schaffen geeigneter Organisations- und Managementstrukturen oder die
Schulung und Sensibilisierung von Personen. |